AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Jessas GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Leistungen umfassen insbesondere: Konzeptentwicklung, Event-Design, räumliche Gestaltung, Markenaktivierung, Gastronomie-Konzepte, Beratung und strategische Begleitung von Projekten im öffentlichen Raum.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Teilzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 4 Leistungserbringung und Termine

Angaben zu Lieferfristen und Terminen sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben.

Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt.

Verzögerungen durch nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung gestellte Informationen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Entwürfe und Konzepte, die nicht zur Ausführung gelangen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Kündigung und Rücktritt

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat dieser die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten sowie eine angemessene Entschädigung für die entgangene Gewinnerwartung zu zahlen.

Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2026